Gastbeiträge

Menschenrechte: Auch Unternehmen stehen in der Pflicht

Wenn von Menschenrechtsverletzungen die Rede ist, dann denken wir meistens an die Verantwortung von Regierungen oder anderen staatlichen Stellen für Folter, Hinrichtungen oder Zensur. Doch auch Unternehmen müssen in Sachen Menschenrechte stärker in die Pflicht genommen werden. Darüber wird auf internationaler Ebene schon lange diskutiert. Schließlich verletzen international tätige Konzerne immer wieder Menschenrechte, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Nahrung oder das Recht, das Bürger vor willkürlichen Eingriffen in ihr Leben schützt.

In Zeiten globalen Wirtschaftens agieren Unternehmen zunehmend transnational. Heute werden 63 mal mehr ausländische Direktinvestitionen vorgenommen als im Jahr 1973, deutsche Konzerne beschäftigen rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer in mehr als 22.000 Auslandsstandorten (Stand 2008). Zahlreiche staatliche und zwischenstaatliche Vereinbarungen regeln und stärken diese internationalen Aktivitäten, allein über 2000 Abkommen schützen ausländische Direktinvestitionen. Ungleich weniger Schutzinstrumente gibt es, um die Unternehmen zu zwingen, die Menschenrechte einzuhalten. Dabei ist gerade hier der Regelungsbedarf hoch, denn die Anwerbung von Investoren hat in vielen Ländern zu Regulierungslücken geführt, die teilweise verheerende Verletzungen der Menschenrechte der lokalen Bevölkerung hervorgerufen haben.

Bhopal: Union Carbide stiehlt sich aus der Verantwortung

Ein Beispiel ist das große Chemieunglück im indischen Bhopal, bei dem im Jahr 1984 mehr als 7000 Menschen starben. Noch heute leiden über hunderttausend Menschen unter den Folgen des Unfalls, der von der US-amerikanischen Union Carbide Corporation (UCC) verursacht wurde. Das Unternehmen schob alle Schuld auf die indische Tochterfirma Union Carbide India Limited (UCIL), die die Chemiefabrik betrieben hatte, und entzog sich so der Verantwortung für die Opfer und die kontaminierte Umwelt. Erst nach langen Verhandlungen war Union Carbide bereit, dem indischen Staat 470 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen, zu wenig, um den Opfern auch nur eine gesundheitliche Betreuung zu garantieren. Der Boden von Bhopal ist bis heute verseucht.

Unverbindliche Regeln der Vereinten Nationen

2003 formulierte eine Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission die „UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte.“ In dieses Regelwerk sind wichtige Arbeiten anderer Gremien wie der Internationalen Arbeitsorganisation oder des UN Global Compact eingeflossen. Die Normen unterstreichen zwar, dass die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bei den Staaten liege. Zugleich stellen sie klar, dass die Unternehmen innerhalb ihres Einflussgebietes verpflichtet seien, "die im Völkerrecht wie im innerstaatlichen Recht anerkannten Menschenrechte zu fördern, ihre Einhaltung zu sichern, sie zu achten, ihre Achtung zu gewährleisten und sie zu schützen, einschließlich der Rechte und Interessen indigener Völker und anderer schwächerer Gruppen." Bis heute gibt es Widerstand gegen die Weiterentwicklung dieser Normen. Vor allem über die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit wird heftig gestritten. Regeln, die auf Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung der Unternehmen setzen, bestimmen die Debatte in der UNO.

Auch der 1999 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufene UN Global Compact arbeitet auf freiwilliger Grundlage. Das Abkommen formuliert zehn Prinzipien zur Förderung von Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechten sowie der Korruptionsbekämpfung. Kinder- und Zwangsarbeit sollen verhindert, Vereinigungs-freiheit gewährleistet werden. Unternehmer und Politiker sehen den Global Compact als Lern- und Dialogforum zur Entwicklung einer guten Praxis mit Vorbildfunktion. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, doch auch hier dominiert die Unverbindlichkeit. Zur Teilnahme genügt eine schriftliche Erklärung an den UN-Generalsekretär, sich künftig um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu bemühen. Es besteht also die Gefahr, dass sich Konzerne mit dem Global Compact schmücken, ohne tatsächlich die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.

Rechte der Opfer stärken!

Im letzten Jahr hat der UN-Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte, Prof. John Ruggie, einen umfassenden Bericht vorgelegt und diesen im Europäischen Parlament vorgestellt. Er unterstrich eine Schutzpflicht der Staaten. Diese bestehe auch für die Heimatstaaten der Unternehmen, die in anderen Ländern tätig sind. Im Gegensatz zu vielen Menschenrechtsorganisationen sieht Prof. Ruggie aber keine völkerrechtliche Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten. Auch er spricht lediglich von einer moralischen Verantwortung. Ruggie's Bericht wurde vom UN-Menschenrechtsrat einhellig begrüßt und angenommen. Er attestiert ein großes Defizit bei den Möglichkeiten der Opfer, sich vor Gericht zu wehren. Hier gilt es, weiter zu kämpfen. Es darf nicht nur bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmer bleiben. Gerade die Opfer von Menschenrechtsverletzungen brauchen verbindliche Möglichkeiten, auf eine Wiedergutmachung klagen zu können.

 

Fr. Lochbihler

Barbara Lochbihler
MdEP Fraktion DIE GRÜNEN
1999-2009 Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international

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Letztes Update 27.09.2009