Menschenrechte: Auch Unternehmen stehen
in der Pflicht
Wenn von Menschenrechtsverletzungen die Rede ist, dann denken wir meistens
an die Verantwortung von Regierungen oder anderen staatlichen Stellen
für Folter, Hinrichtungen oder Zensur. Doch auch Unternehmen müssen
in Sachen Menschenrechte stärker in die Pflicht genommen werden.
Darüber wird auf internationaler Ebene schon lange diskutiert.
Schließlich verletzen international tätige Konzerne immer
wieder Menschenrechte, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Nahrung
oder das Recht, das Bürger vor willkürlichen Eingriffen in
ihr Leben schützt.
In Zeiten globalen Wirtschaftens agieren Unternehmen zunehmend transnational.
Heute werden 63 mal mehr ausländische Direktinvestitionen vorgenommen
als im Jahr 1973, deutsche Konzerne beschäftigen rund 4,5 Millionen
Arbeitnehmer in mehr als 22.000 Auslandsstandorten (Stand 2008). Zahlreiche
staatliche und zwischenstaatliche Vereinbarungen regeln und stärken
diese internationalen Aktivitäten, allein über 2000 Abkommen
schützen ausländische Direktinvestitionen. Ungleich weniger
Schutzinstrumente gibt es, um die Unternehmen zu zwingen, die Menschenrechte
einzuhalten. Dabei ist gerade hier der Regelungsbedarf hoch, denn die
Anwerbung von Investoren hat in vielen Ländern zu Regulierungslücken
geführt, die teilweise verheerende Verletzungen der Menschenrechte
der lokalen Bevölkerung hervorgerufen haben.
Bhopal: Union Carbide stiehlt sich aus der Verantwortung
Ein Beispiel ist das große Chemieunglück im indischen Bhopal,
bei dem im Jahr 1984 mehr als 7000 Menschen starben. Noch heute leiden
über hunderttausend Menschen unter den Folgen des Unfalls, der
von der US-amerikanischen Union Carbide Corporation (UCC) verursacht
wurde. Das Unternehmen schob alle Schuld auf die indische Tochterfirma
Union Carbide India Limited (UCIL), die die Chemiefabrik betrieben hatte,
und entzog sich so der Verantwortung für die Opfer und die kontaminierte
Umwelt. Erst nach langen Verhandlungen war Union Carbide bereit, dem
indischen Staat 470 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen, zu
wenig, um den Opfern auch nur eine gesundheitliche Betreuung zu garantieren.
Der Boden von Bhopal ist bis heute verseucht.
Unverbindliche Regeln der Vereinten Nationen
2003 formulierte eine Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission
die „UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler
Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte.“
In dieses Regelwerk sind wichtige Arbeiten anderer Gremien wie der Internationalen
Arbeitsorganisation oder des UN Global Compact eingeflossen. Die Normen
unterstreichen zwar, dass die Hauptverantwortung für die Einhaltung
der Menschenrechte bei den Staaten liege. Zugleich stellen sie klar,
dass die Unternehmen innerhalb ihres Einflussgebietes verpflichtet seien,
"die im Völkerrecht wie im innerstaatlichen Recht anerkannten
Menschenrechte zu fördern, ihre Einhaltung zu sichern, sie zu achten,
ihre Achtung zu gewährleisten und sie zu schützen, einschließlich
der Rechte und Interessen indigener Völker und anderer schwächerer
Gruppen." Bis heute gibt es Widerstand gegen die Weiterentwicklung
dieser Normen. Vor allem über die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit
wird heftig gestritten. Regeln, die auf Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung
der Unternehmen setzen, bestimmen die Debatte in der UNO.
Auch der 1999 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins
Leben gerufene UN Global Compact arbeitet auf freiwilliger Grundlage.
Das Abkommen formuliert zehn Prinzipien zur Förderung von Umweltschutz,
Arbeits- und Menschenrechten sowie der Korruptionsbekämpfung. Kinder-
und Zwangsarbeit sollen verhindert, Vereinigungs-freiheit gewährleistet
werden. Unternehmer und Politiker sehen den Global Compact als Lern-
und Dialogforum zur Entwicklung einer guten Praxis mit Vorbildfunktion.
Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, doch auch hier dominiert
die Unverbindlichkeit. Zur Teilnahme genügt eine schriftliche Erklärung
an den UN-Generalsekretär, sich künftig um die Einhaltung
sozialer und ökologischer Standards zu bemühen. Es besteht
also die Gefahr, dass sich Konzerne mit dem Global Compact schmücken,
ohne tatsächlich die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.
Rechte der Opfer stärken!
Im letzten Jahr hat der UN-Sonderberichterstatter für Wirtschaft
und Menschenrechte, Prof. John Ruggie, einen umfassenden Bericht vorgelegt
und diesen im Europäischen Parlament vorgestellt. Er unterstrich
eine Schutzpflicht der Staaten. Diese bestehe auch für die Heimatstaaten
der Unternehmen, die in anderen Ländern tätig sind. Im Gegensatz
zu vielen Menschenrechtsorganisationen sieht Prof. Ruggie aber keine
völkerrechtliche Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu
achten. Auch er spricht lediglich von einer moralischen Verantwortung.
Ruggie's Bericht wurde vom UN-Menschenrechtsrat einhellig begrüßt
und angenommen. Er attestiert ein großes Defizit bei den Möglichkeiten
der Opfer, sich vor Gericht zu wehren. Hier gilt es, weiter zu kämpfen.
Es darf nicht nur bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmer
bleiben. Gerade die Opfer von Menschenrechtsverletzungen brauchen verbindliche
Möglichkeiten, auf eine Wiedergutmachung klagen zu können.

Barbara Lochbihler
MdEP Fraktion DIE GRÜNEN
1999-2009 Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international
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